Private Magazine 9 (2008) Nr. 3, 10-11 Das Steueraufkommen der Erbschaftssteuer ist nur in wenigen Ländern so bedeutsam, dass diese nicht ohne weiteres abgeschafft werden könnte. In Europa sind die Entwicklungen teilweise gegenläufig. In der Schweiz wurden Ehegatten und Kinder weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit. Anpassungsbedarf besteht noch bei den Lebenspartnern, Stiefkindern und Eltern.
Erbschaftssteuer quo vadis?
By Hans Rainer Künzle
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