Private Magazine 4 (2003) Nr. 4, 48-49
Stiftungsrecht, Zweite Säule, Doppelbesteuerung


By Hans Rainer Künzle


Das Bundesgericht hat in einem unveröffentlichten Entscheid (2P.314/2001) vom 23. September 2003 entschieden, dass die Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer zwischen dem Wohnsitz- und dem Liegenschaftskanton auf eine Weise zu erfolgen habe, dass die steuerpflichtigen Erben nicht deutlich mehr als 100% des Nachlasses zu versteuern haben.

 

In BGE 129 III 305 (24. April 2003) hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass nicht nur die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge (sog. Säule 2a), sondern auch die (Freizügigkeits-)Leistungen aus der überobligatorischen Vorsorge (sog. Säule 2b) NICHT in den Nachlass fallen, sondern direkt an die Begünstigten ausgerichtet werden.



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