Margenbesteuerung: Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

Ute Fischer
Ute Fischer
Senior Manager
Margenbesteuerung: Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

Die Margenbesteuerung bietet die Möglichkeit in bestimmten Fällen nur auf der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis (der Marge) die MWST zu deklarieren. Der bisher mögliche fiktive Vorsteuerabzug ist in diesen Fällen ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr möglich. Auch Verluste („Verlustmargen“) innerhalb des Anwendungsbereichs der neuen Margenbesteuerung können steuermindernd berücksichtigt werden.
 

Was und wer ist davon betroffen?

Betroffen sind Unternehmer die mit Sammlerstücken (wie bspw. Kunstgegenständen, Antiquitäten) handeln. Also Auktionshäuser, Galerien, Antiquitätenhändler, Verkäufer von Oldtimern oder anderen Sammlerstücken wie z.B. Schmuck, Uhren, Münzen oder Briefmarken. Antiquitäten sind  bewegliche Gegenstände die älter als 100 Jahre sind. Bei Fahrzeugen stellt die ESTV auf die erste Inverkehrsetzung ab, wenn diese mehr als 30 Jahre zurückliegt ist die Margenbesteuerung anzuwenden.
 

Wie sieht der Beleg für den Ankauf und den Verkauf aus?

Der Name und die Adresse des Käufers und des Verkäufers, die konkrete Bezeichnung der Gegenstände, das Datum sowie der Preis dürfen auf dem Kauf- und Verkaufsbeleg nicht fehlen. 

In den Verträgen, Rechnungen und Quittungen darf keine MWST ausgewiesen sein. Auf dem Verkaufsbeleg sollte möglichst ein Hinweis auf die Margenbesteuerung vorhanden sein (z.B. „margenbesteuert“).
 

Kann ich die Margenbesteuerung bereits auf in 2017 erworbenen Gegenständen anwenden?

Ja, allerdings besteht, soweit beim Kauf der Vorsteuerabzug (bis Ende 2017 auch der fiktive Vorsteuerabzug) geltend gemacht wurde, nicht mehr die Möglichkeit sich im Nachhinein für die Margenbesteuerung zu entscheiden.

Mehr zum fiktiven Vorsteuerabzug finden Sie unter in unserem Blogpost " Der fiktive Vorsteuerabzug ".

Im Rahmen des Wechsels muss weiter berücksichtigt werden, dass bei Gegenständen, bei welchen in 2017 ein fiktiver Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, im Inland mit MWST zu veräussern sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug rückgängig zu machen ist.
 

Was passiert wenn Gegenstände zum Verkauf in die Schweiz importiert werden?

Bei Käufen im Ausland, bei denen beim Import in die Schweiz die Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer an der Grenze) erhoben wird, kann diese dem Einkaufspreis zugerechnet werden. Hierbei reduziert sich die mit der MWST abzurechnende Marge.

Beim Handel mit Sammlerstücken (Kunstgegenstände, Antiquitäten etc.) sollte ein Aufschub der Erhebung der Einfuhrsteuer beim Import (mittels Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) geprüft werden, da die Gegenstände meist zum ungewissen Verkauf ins Inland importiert oder ins Ausland exportiert werden.
 

Wie sieht ein Margenbuch bzw. die Eingangs- und Ausgangskontrolle aus?

Auf der Eingangsseite sollten für den erworbenen Gegenstand mindestens

  • der Verkäufer (Lieferant)
  • das Datum des Ankaufs
  • der Ankaufspreis (ggf. zuzurechnender Kosten wie Einfuhrsteuer)
  • Beschreibung des Gegenstands (z.B. Seriennummer, Chassis-Nr.)

ersichtlich sein.

Auf der Ausgangsseite sind

  • der Käufer
  • das Datum des Verkaufs
  • der Verkaufspreis

aufzuführen.

In der Differenz ergibt sich dann die positive Marge, welche der MWST unterliegt, oder negative Marge (Verlust), welche mit positiven Margen für die Abrechnung der MWST verrechnet werden kann. Die Marge versteht sich inklusive MWST (107.7%)
 

Unser Tipp:

Die Dokumentation mittels eines detailliert geführten Margenbuchs ist unerlässlich. Beim Verkauf von Gegenständen im Rahmen der Margenbesteuerung darf keinesfalls auf die MWST hingewiesen werden.