Tax Compliance
Im Rahmen der Tax Compliance unterstützen unsere erfahrenen Steuerspezialisten Privatpersonen, Firmeninhaber, Führungskräfte und Unternehmen in den folgenden Bereichen:
Steuerabwicklung
Steuerstellvertretung
Wir übernehmen für Sie die gesamte Steuerkorrespondenz. Wir prüfen Sie und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Steuererklärungen von natürlichen und juristischen Personen
Wir nehmen Ihnen die vollständige Bearbeitung der Steuererklärung ab. Wir kümmern uns um die Deklaration und sind besorgt um alle notwendigen Beilagen. Des Weiteren überprüfen wir Ihre Steuererklärung und zeigen Ihnen auf, welche Optimierungsmöglichkeiten Sie aktuell und zukünftig haben. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir das weitere Vorgehen und setzten die geplanten Aktionen für Sie um.
Anfragen und Auflagen von Steuerbehörden
Unsere Steuerspezialisten übernehmen für Sie sämtliche Anfragen und Auflagen von Steuerbehörden im Veranlagungsverfahren.
Kontrolle von Steuerrechnungen
Wir stellen für Sie sicher, dass Ihre provisorischen und definitiven Steuerrechnungen korrekt sind und Sie profitieren von unseren Zahlungsempfehlungen.
Kontrolle von Steuerveranlagungen und Steuerausscheidungen
Der Inhalt von Steuerveranlagungen kann sehr komplex sein, insbesondere bei interkantonalen oder internationalen Verhältnissen, bei denen Steuerausscheidungen berücksichtigt werden müssen . Verlassen Sie sich bei der Kontrolle auf uns. Wir bestätigen Ihnen die Richtigkeit Ihrer Steuerveranlagung oder leiten notfalls rechtzeitig Rechtsmittel ein.
Spezialsteuern
Nebst den jährlichen Steuererklärungen der direkten Steuern können auch andere Steuern anfallen, welche deklarationspflichtig sind. Wir wickeln für Sie selbstverständlich auch sämtliche weiteren Steuerdeklarationen ab, wie beispielsweise
- die Grundstückgewinnsteuer bei der Veräusserung von Immobilien oder
- Meldungen an die Steuerverwaltung betreffend indirekte Steuern (MWST/VAT) oder
- Die Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Oft lohnt es sich bei diesen Spezialsteuern, die Veranlagungen mit den Steuerbehörden vorgehend zu besprechen, im Vordergrund stehen dabei die Bewertungen insbesondere bei Immobilien, Beteiligungen und bei Gegenständen des Nachlassvermögens.
Ausarbeiten von Rechtsmittelverfahren
Bei fehlerhaften Veranlagungen müssen Sie fristgerecht Einsprache erheben. Unseren Steuerspezialisten beraten und begleiten Sie bei diesem Vorgehen. Wir unterstützen Sie im gesamten Rechtsmittelverfahren, bei Einsprachen, Beschwerden oder Rekursen und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.