Fiskalvertretung Versandhandel: MWST-Pflicht neu ab 2019
MWST-Abrechnung leicht gemacht mit Fiskalvertretung Go
Ab 1.1.2019 gelten neue Regelungen für die ausländischen Versandhändler bezüglich der MWST-Pflicht in der Schweiz. Für die MWST-Pflicht ist entscheidend wie viel Umsatz Ihr Unternehmen aus Kleinsendungen (> CHF 100‘000 pro Jahr) erzielt.
Aus diesem Grund bietet KENDRIS neu eine Fiskalvertretung konzipiert für den Versandhandel mit modularem Aufbau an:
Soweit Sie alle diese Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, ist Ihr Unternehmen von der Neuregelung betroffen und ab dem Jahr 2019 für Mehrwertsteuer zu registrieren.