Crowdfunding – die neue Art ein Start-up zu finanzieren?

Eveline Deutsch
Eveline Deutsch
Senior Manager
Crowdfunding – die neue Art ein Start-up zu finanzieren?

Crowdfunding kann eine Lösung sein ein Start-up zu finanzieren. Wir erläutern die vier Arten des Crowdfunding.

Nach einer neuen Geschäftsidee stellt sich oft die Frage der Finanzierung. Nicht immer sind Banken oder Kreditinstitute bereit, ein Start-up Unternehmen zu finanzieren, oder zumindest nicht in dem Umfang, welcher sich die Gründer wünschen. Crowdfunding kann eine Lösung sein. Im Folgenden zeigen wir die verschiedenen Arten von Crowdfunding auf und welche rechtliche und steuerlichen Folgen eine solche Finanzierung hat.

 

Oft verfügt das neue Unternehmen nicht über genügend Ressourcen und ist auf Fremdkapital angewiesen. Die Unsicherheit, ob der gegebene Kredit zurückbezahlt werden kann und ob sich die Geschäftsidee positiv entwickelt, ist aber sehr gross und endet oft mit einem Negativbescheid der Banken oder Kreditinstitute.

Eine weitere, mögliche Finanzierungsform bietet hier das Crowdfunding. Über das Internet, eine sogenannte Crowdfunding-Plattform, schreibt der Kapitalsuchende das Projekt aus und hofft, dass sich verschiedene Geldgeber mit einem Teilbetrag an der Finanzierung beteiligen. Werden genügend finanzielle Mittel beigesteuert, kann mit dem Ausführen der Geschäftsidee oder mit der Gründung des Unternehmens begonnen werden. 

Diese Mittelbeschaffung, also das sogenannte Crowdfunding, sagt aber noch nichts über die Art und die Form aus, wie den Gründer die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden und wie das steuerlich gehandhabt wird.

4 Arten von Crowdfunding

Man unterscheidet folgende vier Arten von Crowdfunding:

Crowdlending (lending based, peer-to-peer)

Gemäss OR Art. 312 ff. handelt es sich bei dieser Finanzierungsform um ein Darlehen, denn die Kapitalgeber stellen dem Kapitalnehmer einen bestimmten Betrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Die Rückzahlung kann mit Zinsen oder zinsfrei erfolgen.

Crowdinvesting (equity based)

Die Kapitalgeber beteiligen sich an der Unternehmung, meistens in Form von Aktien oder Anteilscheinen. Die Stimmrechte der Kapitalgeber werden hier aber meist eingeschränkt, damit diese nicht die Herrschaft über das Unternehmen haben.

Crowddonating (donating based)

Die Kapitalzufuhr erfolgt ohne Gegenleistung mittels Spende oder Schenkung. Der Schenkungswille ist hierbei eine zwingende Voraussetzung, welcher aber auch mit einer Auflage verbunden ist. Das Kapital muss für einen bestimmten Zweck verwendet werden. Sollte die Gründung aufgrund zu wenig erhaltener Gelder doch nicht stattfinden, muss die Spende oder Schenkung wieder zurückbezahlt werden.

Crowdsupporting (reward based, crowdsponsoring)

Das Kapital wird gegen eine Gegenleistung zur Verfügung gestellt. Diese kann von immaterieller oder materieller Art sein. 

Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Formen des Crowdfunding kann sich in der Praxis schwierig gestalten.

Rechtliche und steuerliche Folgen von Crowdfunding

Da das Crowdfunding eine neue Finanzierungsform darstellt, gibt es dazu noch keine Rechtsprechung. Auch auf ein Gewohnheitsrecht kann nicht zurückgegriffen werden. So werden die rechtlichen und vor allem die steuerlichen Folgen anhand der vorhandenen gesetzlichen Grundlagen beurteilt. 

Je nach Art des Crowdfunding entstehen unterschiedliche Steuerfolgen, z.B. Kapital- und Vermögenssteuern, Verrechnungssteuern oder Stempelabgaben. Auch die Marketing- resp. Vermittlerdienstleistungen können Steuern auslösen. So gilt es genau zu unterscheiden, welcher Geldfluss welcher Steuer unterliegt. Vor allem bei Mischformen des Crowdfundings ist man gut beraten, wenn man sich aufgrund der unterschiedlich rechtlichen Ausgestaltung über die Folgen der entsprechenden Finanzierungsform bewusst ist. Zusätzlich müssen die dadurch entstehenden  Steuerfolgen detailliert analysiert werden.

 

Wir stehen Ihnen gerne bei den rechtlichen und steuerlichen Abklärungen zur Verfügung und beraten Sie massgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.