Sozialversicherung - die Kennzahlen 2020
Haben Sie Fragen zu Ihrem Vorsorgeplan der beruflichen Vorsorge oder bestehen Unsicherheiten zu sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteilen? Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungsansatz.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Vorsorgeplan der beruflichen Vorsorge oder bestehen Unsicherheiten zu sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteilen? Tragen Sie sich mit dem Gedanken, die Unfallversicherung anzupassen oder eine Krankentaggeldversicherung einzuführen? Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungsansatz.
In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, wurde die Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)» angenommen. Als Folge davon werden die Beitragssätze der AHV per 2020 von 8.4 % auf 8.7 % erhöht. Der Beitragssatz AHV/IV/EO beträgt demnach ab 2020 neu 10.55 % d.h. 5.275 % je Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Details zu den Beiträgen der 1. + 2. Säule finden Sie in unserem Factsheet Sozialversicherungen 2020 .