“Mind the Gap” wie weiter mit der Personenfreizügigkeit nach dem Brexit?

Ursula Heri
Ursula Heri
Director
“Mind the Gap” wie weiter mit der Personenfreizügigkeit nach dem Brexit?

Der von Grossbritannien beschlossene Austritt aus der europäischen Union sorgt in vielerlei Hinsicht für Unsicherheit. Wie weiter nach dem Brexit? Dies betrifft auch das Thema der Migration d.h. der Personenfreizügigkeit.

Der Austrittsentscheid hat zur Folge, dass die Vereinbarungen, welche bis anhin dem EU Recht unterstanden, hinfällig werden und neu in bilateralen Verhandlungen geregelt werden müssen. Die  «Mind the Gap» Strategie  des Bundes verfolgt das Ziel, erworbene Rechte aus den Beziehungen der Schweiz und Grossbritannien nach dem Brexit aufrechtzuerhalten oder sogar auszubauen.

 

Ausgangslage

Durch den von Grossbritannien an der Abstimmung vom 23. Juni 2016 beschlossenen Austritt aus der europäischen Gemeinschaft (Brexit) herrschte Ungewissheit, wie sich die  Beziehung zwischen der Schweiz und Grossbritannien  auf den Finanzmarkt und die Wirtschaft auswirken würde. Der Brexit beschäftigt Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Bereich der Migration, d.h. der Personenfreizügigkeit und somit auch der sozialen Sicherheit. Denn der Austrittsentscheid hat zur Folge, dass die zahlreichen Bestimmungen, welche zurzeit immer noch über EU-Recht geregelt sind, hinfällig werden. Das Personenfreizügigkeits-Abkommen gewährleistete den Staatsangehörigen der beiden Länder bis jetzt das Recht, den Arbeitsplatz wie auch den Aufenthaltsort innerhalb des Staatsgebietes der Vertragsparteien frei zu wählen und auch die soziale Sicherheit war sichergestellt.

 

Mind the Gap Strategie des Bundes

Wie also weiter nach dem Brexit mit der Personenfreizügigkeit? Die Schweiz beabsichtigte, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten auch über den Austrittszeitpunkt von Grossbritannien aus der EU hinaus sicherzustellen und wenn möglich auszubauen. Dazu waren Vereinbarungen in bilateralen Abkommen erforderlich. Die Grundlagen dazu hatte der Bundesrat in seiner «Mind the Gap» Strategie geschaffen und stand seither in regelmässigem Austausch mit Grossbritannien.

 

Bilaterale Abkommen - Einfluss auf die Migration

Am 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat nun die  Botschaft zum Abkommen Schweiz - Grossbritannien  über die erworbenen Rechte verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die noch im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der europäischen Union erworbenen Rechte der Bürger beider Länder auch nach dem Austritt gesichert sind. Davon profitieren ca. 34'500 Schweizer Bürger und rund 43'000 britische Staatsangehörige, welche sich im Rahmen des bestehenden Freizügigkeitsabkommens jeweils im anderen Land aufhalten. Das unterzeichnete Abkommen findet Anwendung auf die Rechte im Bereich der Freizügigkeit, der sozialen Sicherheit sowie der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die so erhaltenen Rechte haben lebenslange Gültigkeit.

Dieses neue Abkommen tritt in Kraft, sobald das bestehende Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK nicht mehr gilt. Voraussichtlich wird dies ab 1. Januar 2021 der Fall sein.

 

Übergangsphase Jahr 2020

Der Bundesrat hat im Weiteren ein befristetes Abkommen unterzeichnet, welches die Übergangsfrist nach dem Brexit bis in Kraft treten des neuen Freizügigkeitsabkommens regelt. Dieses kommt voraussichtlich im Jahr 2020 zur Anwendung. Im befristeten Abkommen wird festgehalten, dass die Regeln über die Personenfreizügigkeit betreffend soziale Sicherheit und Migration zwischen der Schweiz und den UK vorübergehend ihre Gültigkeit bewahren und ist ebenfalls Teil der «Mind the Gap» Strategie.

 

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