CRS & FATCA Reporting Leitfaden für die Schweiz

Emelie Mahler
Emelie Mahler
Senior Manager
CRS & FATCA Reporting Leitfaden für die Schweiz

Halten Sie sich über alle CRS und FATCA Meldepflichten in der Schweiz auf dem Laufenden.

Rechts-, Steuer- und Compliance-Fachleute können dank KENDRIS über alle CRS- ( Common Reporting Standard )  und FATCA- ( Foreign Account Tax Compliance Act ) Meldepflichten weltweit auf dem Laufenden bleiben. In diesem Artikel erläutern wir die Anforderungen in der Schweiz.

Anwendbares Recht

In der Schweiz wurde der CRS im Jahr 2017 in lokal anwendbares Recht überführt indem das „Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen“ ( AIAG ) verabschiedet wurde. Das Gesetz sollte anhand der  AIA-Wegleitung  angewendet werden. Alle aktiven CRS-Austauschbeziehungen der Schweiz können sind  hier  aufrufbar. 

Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben ein Abkommen ( IGA ) zur Tax Compliance und zur Umsetzung von FATCA unterzeichnet. Da die Schweiz eine Model 2 Jurisdiktion ist, sind Schweizer Finanzinstitute verpflichtet, gewisse Informationen über US-Konten direkt an den IRS zu melden. Der Informationsaustausch mit den USA gemäss IGA wird des Weiteren durch das Schweizer  FATCA-Gesetz  geregelt.

Die anwendbaren CRS und FATCA Normen definieren die Sorgfalts- und Meldepflichten für Finanzinstitute in der Schweiz, aber auch die Sanktionen bei Nicht-Einhaltung und gewisse Ausnahmeregelungen.

Nil-Meldungen

In der Schweiz sind CRS-Nil-Meldungen für alle Finanzinstitute obligatorisch. Ein Finanzinstitut muss daher auch dann eine Meldung einreichen, wenn keine meldepflichtigen Konten geführt werden.

Schweizer AIA Portal

Alle Schweizer Finanzinstitute sind zur Registrierung auf dem Schweizer  AIA-Portal  verpflichtet. Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres der erstmaligen Klassifizierung als Finanzinstitut beantragt werden. Meldungen können entweder manuell oder durch das Hochladen einer verschlüsselten XML-Datei erfolgen. Ausserdem ist es technisch möglich, konsolidierte CRS-Meldungen an mehrere Jurisdiktionen gleichzeitig einzureichen. Die technischen Wegleitungen für die CRS XML-Schemas 1.0 und 2.0 sind  hier  verfügbar.

Richtlinien und Verfahren

Die Einführung von Richtlinien und Verfahren in Bezug auf die aufgeführten Sorgfalts- und Meldepflichten ist nicht gesetzlich festgelegt. Die zuständige Behörde ist jedoch dazu berechtigt, relevante Dokumente in Bezug auf die Compliance-Anforderungen einzusehen. Es wird daher generell empfohlen, Richtlinien und Verfahren zu definieren und zu implementieren, die mit den rechtlichen Sorgfalts- und Meldepflichten in Einklang stehen.

Meldezeitraum und Fristen

CRS-Meldungen müssen in der Schweiz nicht auf dem Kalenderjahr basieren, aber für FATCA-Meldungen ist dies verpflichtend. Für CRS-Meldungen kann jeder geeignete Meldezeitraum festgelegt werden.

Die Frist für die Einreichung von CRS-Meldungen in der Schweiz ist der 30. Juni im Jahr, welches auf das Jahr folgt, auf das sich die Meldung bezieht. FATCA-Meldungen müssen jeweils bis zum 31. März eingereicht werden.

Haben Sie die Meldefrist verpasst oder benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung von Korrekturmeldungen? Wir unterstützen Sie dabei gerne. Unsere Experten können Sie auch bezüglich der Einführung von geeigneten CRS/FATCA Compliance-Massnahmen beraten. Schauen Sie sich unsere  CRS und FATCA Services  an, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten.

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