CRS Reporting – Rückblick und Ausblick

Emelie Mahler
Emelie Mahler
Senior Manager
CRS Reporting – Rückblick und Ausblick

Die diesjährige CRS Meldeperiode, welche für uns, und wohl auch für viele andere, aufgrund der COVID-19 Pandemie mit vielen Herausforderungen verbunden war, geht langsam zu Ende. Es ist empfehlenswert, die kommenden Monate für eine Überarbeitung der Prozesse rund ums CRS Reporting zu nutzen.

Die diesjährige CRS Meldeperiode, welche für uns, und wohl auch für viele andere, aufgrund der COVID-19 Pandemie mit vielen Herausforderungen verbunden war, geht langsam zu Ende. Aber das Motto «nach der Saison ist vor der Saison» gilt auch fürs CRS Reporting. Daher ist es nun Zeit, einen Blick auf die (bald) vergangene, aber auch auf die kommende Meldeperiode zu werfen. Wir möchten damit jeden, der fürs CRS Reporting verantwortlich ist, dazu ermutigen, eine Evaluation der diesjährigen Meldeperiode vorzunehmen und sich dadurch bereits jetzt auf nächstes Jahr vorzubereiten.

Lernen Sie aus Ihren Erfahrungen

Es ist empfehlenswert, die kommenden Monate für eine Überarbeitung der Prozesse rund ums CRS Reporting zu nutzen. Stellen Sie sich beispielsweise die folgenden Fragen:

  • Wurden alle Finanzinstitute rechtzeitig registriert?
  • Standen die für die Meldungen relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung?
  • Wurden die Meldungen rechtzeitig und in korrekter Form an die Behörden übermittelt?
  • Hatten Sie stets einen Überblick über Ihre Kunden sowie die länderspezifischen Fristen und Anforderungen?
  • Sind Ihre Prozesse in Bezug auf Due Diligence und Reporting klar definiert und ausreichend dokumentiert?

Sollten Sie bezüglich der genannten Punkte Mängel feststellen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Anpassungen vorzunehmen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie die nächste Meldeperiode ohne Schwierigkeiten bewältigen werden.

Informieren Sie sich über die neusten Entwicklungen

Die OECD hat schon 2019 ein neues CRS XML Schema (Version 2.0) und den dazugehörigen User Guide (Version 3.0) veröffentlicht. Beides sollte ab dem 1. Februar 2021 angewendet werden und ist  hier verfügbar . Der User Guide beinhaltet die technischen Anpassungen, die auf der Grundlage von Rückmeldungen der Steuerbehörden wie auch von Finanzinstituten Teil des neuen XML Schemas wurden. Die meisten Anpassungen beziehen sich auf die Message Reference ID, den Indikator für die Art der Meldung und auf die mögliche Länge von Zeichenketten («string elements»). Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Anpassungen informieren und Ihren Prozess zur Erstellung von Meldungen entsprechend aktualisieren.

Halten Sie sich zudem darüber auf dem Laufenden,  welche Länder  sich zur Einführung des CRS verpflichtet bzw. bereit erklärt haben. Dazu gehören immer mehr Entwicklungsländer, welche ursprünglich nicht zur Einführung des CRS aufgefordert wurden. Beispielsweise Albanien, Ecuador sowie die Malediven werden zum ersten Mal im Jahr 2021 Informationen austauschen. Marokko, Jordan, Montenegro sowie Thailand gehören zur Gruppe von Ländern, die sich ebenfalls freiwillig zur Einführung des CRS bereit erklärt haben – der erste Informationsaustausch wird 2022 und 2023 erwartet. Weitere 46 Entwicklungsländer, die keine Finanzplätze beherbergen und nicht zur Einführung des CRS aufgefordert wurden, haben ebenfalls angekündigt, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten – es gibt für diese Länder allerdings noch keine definitiven Daten.

Informationen zu aktiven Austauschbeziehungen finden Sie auf der OECD Webseite. Wir empfehlen jedoch immer auch von den lokalen Steuerbehörden publizierte Listen zu beachten, wenn Sie Angaben zu einer spezifischen Jurisdiktion suchen.

Zuletzt möchten wir auch auf die Themen Datenschutz sowie Datensicherheit hinweisen. Diese sind nicht nur in den Entwicklungsländern, die den CRS erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt haben, sondern auch in einigen anderen Ländern, die bereits ein grosses Netzwerk an aktiven Austauschbeziehungen haben, kritisch zu betrachten. Es wird grundsätzlich nicht erwartet, dass Informationen an Jurisdiktionen übermittelt werden, welche die notwendigen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsstandards nicht eingeführt haben. Die teilnehmenden Jurisdiktionen durchlaufen daher mehrere Assessments (vor und nach dem Austausch), welche durch das Global Forum durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden. Jurisdiktionen erhalten erst dann Daten von Partnerjurisdiktionen, wenn sie die erforderlichen Massnahmen getroffen haben. Gleichzeitig könne aktive Austauschbeziehungen auch solange ausgesetzt werden, bis die identifizierten Defizite behoben wurden.

Brauchen Sie Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Sorgfalts- und Meldepflichten sowie den dazugehörigen Prozessen? Bitte zögern Sie nicht unsere  Experten des Regulatory Teams  zu kontaktieren.