Sozialversicherungen - die Kennzahlen 2021

Ursula Heri
Ursula Heri
Director
Sozialversicherungen - die Kennzahlen 2021

Das Jahr 2021 bringt uns einige spannende Änderungen in der HR- und Salär Administration. Ist Ihr Lohnsystem angepasst? Berücksichtigen Ihre Mitarbeiter-Reglemente die Neuerungen, welche ab 2021 in Kraft treten? Lesen Sie nachfolgend welche Änderungen auf Sie zukommen und wo bis wann Anpassungsbedarf ist.

Wer hat nicht von dem an der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommenen Vaterschaftsurlaub gehört? Ist Ihnen jedoch bewusst, dass auch auf Ebene der 2. Säule Neuerungen in Kraft treten und dass Mitarbeitende, welche Angehörige im Krankheitsfall betreuen, Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub haben?
 

 

Vaterschaftsurlaub

Erwerbstätige Männer haben ab 1. Januar 2021 Anspruch auf 14 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
 

  • Wer hat Anspruch?
    ​Männer, welche während der letzten 9 Monate vor der Geburt des Kindes nach dem Gesetz der AHV versichert waren. Diese Zeitspanne muss mindestens 5 Monate Erwerbstätigkeit beinhalten. Am Tag der Geburt besteht eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit
     
  • Wann kann ich mich anmelden?
    Erst nachdem der Vaterschaftsurlaub bezogen wurde, kann er angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgebenden und ist bis spätestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes möglich.
     
  • Wie lange habe ich Anspruch?
    Die 14 Taggelder können innert 6 Monaten ab dem Tag der Geburt des Kindes bezogen werden
  • Wie hoch ist die Entschädigung
    Analog der Mutterschaftsentschädigung beträgt diejenige für den Vater 80% des Erwerbseinkommens oder höchstens CHF 196.00 pro Tag

Weitere Informationen finden Sie  in der Medienmitteilung des Schweizer Bundes .

 

Massnahme für ältere Arbeitslose in der beruflichen Vorsorge, Art. 47a BVG

Verliert eine versicherte Person nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Stelle, scheidet sie heute automatisch aus der Pensionskasse aus. Das Freizügigkeitsguthaben muss auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden, was eine Rentenzahlung in der Regel verunmöglicht. Mit der neuen Gesetzgebung kann die Person ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung unterstellt bleiben und sie hat dieselben Rechte wie die anderen Versicherten: Rente, Verzinsung, Umwandlungssatz. Weitere Informationen finden Sie auf der  Webseite «Arbeitsrecht aktuell» .

 

Neues Bundesgesetz zur Betreuung von Angehörigen

Ab 1. Januar 2021 tritt das neue, im Obligationenrecht zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigen und der Betreuung verankerte Bundesgesetz in Kraft. Das Gesetzt regelt die kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten welche notwendig sind, um kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner zu betreuen. Dieser bezahlte Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr. Für Eltern welche ihre kranken Kinder betreuen gilt weiterhin Art. 36 Abs 3 ArG, d.h. die Lohnfortzahlung erfolgt weiterhin für Absenzen zur Betreuung kranker Kinder bis zu drei Tagen pro Fall unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und unterliegt nicht der Beschränkung auf 10 Tage pro Jahr. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden  Medienmitteilung des Schweizer Bundes .

 

Quellensteuer-Revision 2021

Das Quellensteuersystem wird per 2021 grundlegend verändert. Durch die Revision sollen die Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen abgebaut werden. Die ERP Systeme für die Lohnverarbeitung müssen entsprechend umgerüstet werden. Diese Massnahmen sollen rechtzeitig eingeleitet werden, um für die korrekte Abrechnung der Quellensteuer ab 2021 bereit zu sein. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem  Factsheet «Quellensteuerrevision 2021» .

 

 

Factsheet Sozialversicherungen - Beiträge und Leistungen 2021