Startup Fallbeispiel (2/4): Wieso werden Leistungsverrechnungen an die Gesellschaft meiner Schwester zum steuerlichen Problem?

Fabian Lüscher
Fabian Lüscher
Director
David Gisin
David Gisin
Director
Startup Fallbeispiel (2/4): Wieso werden Leistungsverrechnungen an die Gesellschaft meiner Schwester zum steuerlichen Problem?

Im Rahmen unserer k-startup Initiative bieten wir Kundinnen und Kunden einen Quick-Health-Check an, der handelsrechtliche, steuerrechtliche sowie Sozialversicherungsthemen beleuchtet. Hierzu haben wir auch eine Reihe von Fallbeispielen zusammengestellt. Fallbeispiel 2/4 betrifft das Thema Steuerrecht.

Ein Startup-Unternehmen das IT-Dienstleistungen erbringt, hat in diesem Zusammenhang auch Dienstleistungen an eine Gesellschaft in der Baubranche erbracht. Die Anteile des IT-Startup-Unternehmens befinden sich zu 100 % im Eigentum von Mike. Die Gesellschaft in der Baubranche (Kunde) gehört vollumfänglich der Schwester von Mike. Aufgrund der familiären Beziehung wird die Dienstleistung vom Startup-Unternehmen zu einem Spezialpreis angeboten. Der Spezialpreis liegt bedeutend unter dem üblichen Preis für Drittkunden.

Das Steueramt, welches die das IT-Startup-Unternehmen prüft, stellt fest, dass es sich bei den erbrachten Dienstleistungen an die Gesellschaft der Schwester von Mike offenbar nicht um einen marktgerechten Drittpreis handelt, resp. der Spezialpreis einem unabhängigen Dritten nicht gewährt worden wäre. Bei der Differenz zwischen verrechnetem Preis und dem Marktpreis liegt eine sogenannte geldwerte Leistung an Mike vor und es können sich im Worstcase-Szenario folgende, Steuerfolgen ergeben:

  • Aufrechnung bei der Gewinnsteuer beim IT-Startup-Unternehmen von Mike
  • Verrechnungssteuern 35 % auf der geldwerten Leistung (verdeckte Gewinnausschüttung)
  • Einkommenssteuer bei Mike
  • Schenkungssteuerbelastung für die Schwester von Mike für den geldwerten Vorteil den die Gesellschaft der Schwester in der Baubranche als verdeckte Einlage (in Form der zu günstigen Verrechnung zwischen den beiden Gesellschaften) erhalten hat.

Unser Lösungsansatz: Dienstleistungsverrechnungen haben immer dem Drittpreis zu entsprechen. Bei Leistungen an Nahestehende ist der Drittpreis hinreichend zu dokumentieren (Verträge, Rechnungen, Kalkulationen, etc.), um sich bei Rückfragen der Steuerbehörden resp. drohenden Aufrechnung sich entsprechend verteidigen zu können.

Sind Sie mit einer ähnlichen Fragestellung konfrontiert oder haben Sie sonst eine Situation, wo Sie Hilfe benötigen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Weitere Fallbeispiele finden Sie im Quick-Health-Check Download auf k-startup.ch