Besteuerung von Trusts aus Sicht der Schweiz. Eine Übersicht

Cecilia Stenberg
Cecilia Stenberg
Partner
Olivier Weber
Olivier Weber
Partner
Besteuerung von Trusts aus Sicht der Schweiz. Eine Übersicht

Die Schweiz und Trusts – eine Frage, die vermögende Privatpersonen und Fachleute gleichermassen beschäftigt. Im September 2023 wurde der Gesetzesvorschlag zur Einführung eines schweizerischen Trustrechts wegen steuerlicher Bedenken abgelehnt. Die Praxisanweisungen der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2007 (KS 30 SSK und KS 20 ESTV) gelten weiter.

Tradition und Aktualität 

Trusts haben insbesondere im angelsächsischen Recht eine langjährige Tradition im Bereich der Nachlassplanung, der Vermögensverwaltung sowie zum Vermögensschutz («Asset Protection»). Im Gegensatz zu den eingeschränkten Instrumenten der Erbschaftsplanung in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen bietet der Trust umfassendere Möglichkeiten zur generationsübergreifenden Vermögens- und Nachlassplanung. In der Schweiz, einem bevorzugten Wohnort für Wohlhabende, geniessen Trusts heute eine grosse wirtschaftliche Bedeutung.

Vermögen verselbständigen statt vererben 

Stark vereinfacht funktioniert ein Trust wie folgt: Der Errichter eines Trusts (Settlor/Stifter) überträgt bestimmte Vermögenswerte an eine Person (Trustee/Verwalter) mit der Aufgabe, diese zugunsten einer Drittperson (Beneficiary/Begünstigter) zu verwalten. Beim Tod des Settlors geht das Trustvermögen nicht mehr kraft Erbrechts direkt in das Eigentum der Erben über. Stattdessen bleibt der Trustee zivilrechtlicher Eigentümer des Trustvermögens und verwaltet dieses zugunsten der Begünstigten. Man spricht daher von «verselbständigtem Vermögen» – im steuerlichen Umfeld wird dieses Vermögen oft als «Wolke» dargestellt.

Die Besteuerung von Trusts in der Schweiz 

Ein Trust hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist kein eigenes Steuersubjekt. Das Trustvermögen kann steuerlich auch nicht dem Trustee/Verwalter zugerechnet werden, da dieser am Vermögen nicht begünstigt ist.

Die steuerliche Zurechnung hat deshalb entweder beim in der Schweiz wohnhaften Settlor oder bei den in der Schweiz wohnhaften Begünstigten zu erfolgen. Trusts können entsprechend den Bedürfnissen vermögender Privatpersonen äusserst vielfältig ausgestaltet werden. Dieser Beitrag soll sich auf den Binnentrust und den Pre-Immigration Trust beschränken.

Transparenz: Binnentrusts werden steuerlich ausgeblendet

Als Binnentrusts gelten jene Trusts, die von einem in der Schweiz ansässigen Settlor errichtet werden. Ein Binnentrust ist eine zivilrechtlich bestehende Rechtsform, die jedoch steuerlich ausgeblendet wird. Man spricht hierbei von Transparenz.

Steuerlich heisst dies konkret, dass die Gründung steuerlich unbeachtlich ist und dass das laufende Einkommen und das Trustvermögen weiterhin vom Settlor zu versteuern ist. Bei korrekter Deklaration kann der Settlor auch die Schweizer Verrechnungssteuer zurückfordern.

Ausschüttungen an Begünstigte zu Lebzeiten des Settlors gelten als Schenkung des Settlors an den jeweiligen Begünstigten. Je nach Wohnsitzkanton des Settlors im Zeitpunkt der Ausschüttung und nach Massgabe des Verwandtschaftsverhältnisses kann eine Ausschüttung somit Schenkungssteuern auslösen.

Ein Binnentrust kann – im Gegensatz zu einem Erbvertrag – durch den Settlor widerrufen oder anderweitig umgestaltet werden. Der grosse Vorteil des Binnentrusts liegt darin, dass eine Rückübertragung des Vermögens an den Settlor keine Steuerfolgen auslöst.

Beim Tod des Settlors kommt es hinsichtlich der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auf das Recht und die Praxis des Kantons am letzten Wohnsitz des Settlors an. Grundsätzlich unterliegt ein Binnentrust der Erbschaftssteuer, auch wenn er zivilrechtlich nicht als Bestandteil des Nachlasses gilt. Viele Kantone bestimmen den auf das Trustvermögen anwendbaren Steuertarif nach Massgabe des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Settlor und dem am weitesten entfernten Begünstigten des Trusts. Sofern sämtliche Begünstigte von der Erbschaftssteuer befreit sind, bleibt das Trustvermögen regelmässig steuerfrei. Sollte der Trust jedoch unter den Begünstigten nichtverwandte (zum Beispiel eine ausländische Charity) vorsehen, so wird das Trustvermögen zum Maximaltarif besteuert. In solchen Konstellationen könnte es sich steuerplanerisch lohnen, mehrere Binnentrusts zu errichten, damit nicht sämtliche Begünstigte mit dem Maximaltarif belastet werden. Aufgepasst: Gewisse Kantone besteuern das Trustvermögen grundsätzlich zum Maximaltarif! Ein Steuerruling mit der Steuerbehörde kann Klarheit bringen!

Pre-Immigration Trusts: wenn ein Irrevocable Discretionary Trust steuerlich zur Wolke wird 

Als Pre-Immigration Trusts gelten jene Trusts, die ein Settlor vor seinem Zuzug in die Schweiz errichtet. Bei der Errichtung stellen sich keine steuerlichen Fragen, solange keine Schweizer Liegenschaften eingebracht werden.

Soweit der Pre-Immigration Trust unwiderruflich (irrevocable) ist, gilt er als vom Settlor abgetrenntes «verselbständigtes Vermögen» bzw. steuerlich als «Wolke», weil sich der Settlor noch im Ausland seines Vermögens definitiv entledigt hat. Das Einkommen und Vermögen aus einem unwiderruflichen Pre-Immigration Trust wird beim Settlor nur dann nicht mehr besteuert, wenn dieser die Kontrolle über das Trustvermögen vollständig abgeben hat und weder Trustee noch Begünstigter des Trusts ist. Sofern dies zutrifft, ist der Trust nicht transparent, sondern wird steuerlich wie eine «Wolke» betrachtet: Der Trust gilt als verselbständigt und wird dem Settlor nicht mehr zugerechnet, weder für die Einkommens-/Vermögenssteuer noch für die Erbschafts-/Schenkungssteuer.

Die Ansprüche der in der Schweiz ansässigen Begünstigten sind lediglich anwartschaftlicher Natur und werden nicht besteuert. Erst das Vermögen, das an die Begünstigten ausgeschüttet wird, wird bei diesen besteuert. Die Ausschüttungen an die Begünstigten unterliegen bei Zufluss grundsätzlich der Einkommenssteuer. Ausgenommen von der Einkommenssteuer sind Liquidationsausschüttungen, soweit nachgewiesen werden kann, dass es sich bei diesen Ausschüttungen um eingebrachtes Kapital handelt. Solange das Trustvermögen als «Wolke» gilt, kann mangels einkommenssteuerlicher Zuordnung niemand die Schweizer Verrechnungssteuer zurückfordern.

Die gute Nachricht: die Steuerregeln für Trusts bleiben in der Schweiz stabil

Trusts bleiben in der Schweiz ein nützliches Instrument der Nachlassplanung, insbesondere für vermögende Familien, die ihr Vermögen über Generationen hinweg sichern, erhalten und verwalten möchten. 

Steuerlich behalten Binnentrusts die Vorteile der Transparenz, was die Umgestaltung eines Trusts erleichtert, sollte dies erforderlich sein. Unwiderrufliche Pre-Immigration Trusts werden regelmässig von vermögenden Personen zur Vermögens- und Steuerplanung genutzt, bevor sie in die Schweiz ziehen. Bei Pre-Immigration Trusts ist es empfehlenswert, sich die Steuerfolgen mittels eines Steuerrulings im Voraus bestätigen zu lassen.