Lohnabrechnungen in der Schweiz: Was muss ich über meine Lohnabrechnung wissen?
Die Lohnabrechnung ist ein wichtiges Thema für Schweizer Arbeitnehmende. Sie hilft ihnen zu verstehen, wie der Bruttolohn zum Nettolohn berechnet und was effektiv ausbezahlt wird. Die Berechnungen beeinflussen die finanzielle wie auch die Versicherungssituation. In den folgenden Abschnitten betrachten wir einige entscheidende Aspekte genauer.
Rechtliche Bestimmungen rund um die Lohnabrechnung in der Schweiz
Die Gesetzgebung für die Lohnzahlung und die Einkommensbestandteile sowie deren Abzüge in der Schweiz umfasst verschiedene Regelungen und Gesetze. Diese stellen sicher, dass alle Bestandteile des Einkommens korrekt erfasst und abgerechnet werden. Von AHV bis Quellensteuer – das gilt bei den jeweiligen Lohnabzügen in der Schweiz.
Lohnzahlung: Das gilt in der Schweiz
Gemäss OR Art. 323 muss der Lohn spätestens am Ende jedes Monats ausbezahlt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine detaillierte Lohnabrechnung zu erstellen, die alle Abzüge und Zuschläge transparent ausweist, und diese dem Arbeitnehmenden zur Verfügung zu stellen.
Lohnbestandteile: Das gilt in der Schweiz
Art und Umfang der Lohnbestandteile wird in einem Vertrag festgehalten. Als Vertragsformen gibt es z.B. Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag. Die Lohnbestandteile wie Monatslohn, Bonus, Fringe Benefits, Schichtzulagen, Mitarbeiterbeteiligungen etc. basieren auf den vertraglich festgelegten Vergütungsbestimmungen. Ebenfalls gilt es, kantonale Bestimmungen zu Mindestlohnvorgaben zu beachten.
Lohnabzüge: Das gilt in der Schweiz
Ein zentraler Aspekt der Lohnabrechnung sind die Lohnabzüge. Viele Arbeitnehmende sind daran interessiert zu wissen, welche Abzüge von ihrem Bruttolohn vorgenommen werden und wie diese Abzüge ihren ausbezahlten Lohn beeinflussen. Zu den wichtigsten Abzügen gehören:
- AHV/IV/EO
- ALV / Arbeitslosenversicherung
- Pensionskasse/Berufliche Vorsorge
- Unfallversicherung
- Krankentaggeldversicherung
- Einkommenssteuer (Quellensteuer)
Das Verständnis für die aufgeführten Abzüge ist entscheidend, um die persönliche Lohnabrechnung richtig zu verstehen. Diese Abzüge sind nicht nur lästige Kürzungen des Einkommens, sondern sind zugleich Beiträge, welche die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden gewährleisten. Die Abzüge für die Sozialversicherungen bedeuten also Schutz bei Einkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie bei Arbeitslosigkeit. Sie sorgen ebenfalls für ein Einkommen im Rentenalter.
Eine detaillierte Aufstellung zu den gesetzlichen Abzügen finden Sie im Factsheet Sozialversicherungen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Sozialversicherungen in der Schweiz und deren Abzüge in der Lohnabrechnung:
Lohnabzüge für AHV/IV/EO (1. Säule)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) sind obligatorische Sozialversicherungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen die Beiträge dafür zu gleichen Teilen (50%/50%). Diese Versicherungen bieten Schutz vor den Risiken Invalidität und Tod sowie Erwerbsausfall bei Mutter-/Vaterschaft und Militärdienst. Besonders die AHV spielt eine wichtige Rolle in der Altersvorsorge, da sie die Rente aus der 1. Säule (staatliche Vorsorge) bildet.
Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls obligatorisch. Die Versicherung deckt das Risiko der Arbeitslosigkeit ab. Das Gesetz definiert dabei eine Obergrenze für die Beiträge, welche pflichtig für die ALV-Abzüge sind. Aktuell (Jahr 2025) liegt die Obergrenze bei CHF 148'200 jährlich (pro Arbeitgeber). Das ist gleichzeitig die Obergrenze für die Auszahlung der Arbeitslosengelder, d.h. 80% davon.
Lohnabzüge für Pensionskasse (2. Säule)
Jeder Arbeitgeber ist zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) verpflichtet. Die Versicherung umfasst Sparbeiträge für das Alter sowie zusätzlich Beiträge für die Risiken Invalidität und Tod. Sie ergänzt die staatliche Vorsorge (AHV/IV) und hat das Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall weitgehend aufrechtzuerhalten. Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmenden geleistet.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen nach BVG sind zwingend einzuhalten. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber grosse Gestaltungsmöglichkeiten, die gesetzlich vorgesehenen Mindestleistungen zugunsten der Arbeitnehmenden und deren Altersvorsorge zu verbessern. Die Höhe der Beiträge ist sehr individuell und vom versicherten Jahreslohn, Alter und Vorsorgeplan der Pensionskasse abhängig.
Lohnabzüge für die Unfallversicherung:
Die Unfallversicherung deckt Betriebs- (BU) und Nichtbetriebsunfall (NBU). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Policen abzuschliessen. Das Gesetz sieht vor, dass die Lohnbeiträge an die BU ausschliesslich vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Beiträge an die NBU können nach Gesetz vollumfänglich dem Arbeitnehmenden in Abzug gebracht werden. Oft werden jedoch 50/50 Lösungen vereinbart oder der Arbeitgeber übernimmt auch die NBU-Abzüge vollumfänglich.
Lohnabzüge für die Krankentaggeldversicherung
Diese Versicherung deckt den Lohnausfall bei Krankheit und ersetzt die Lohnfortzahlungspflicht nach OR 324a und ist keine obligatorische Versicherung. Wird eine Police vom Arbeitgeber abgeschlossen, muss sie mindestens gleichwertig zur gesetzlichen Regelung der Lohnfortzahlungspflicht sein. Die Abzüge für die Krankentaggeldversicherung sind ebenfalls mindestens 50%/50% zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufzuteilen.
Lohnabzüge für Einkommenssteuer bzw. Quellensteuern
Lediglich Arbeitnehmenden, welche der Quellensteuer unterliegen, wird die Einkommenssteuer direkt vom Bruttolohn abgezogen. Das sind Personen, die zwar in der Schweiz wohnhaft sind, aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die Abzüge basieren auf der Gesetzgebung des Wohnkantons. Schweizer Bürger und Niedergelassene reichen jährlich eine Steuererklärung ein, wonach die Einkommensteuer erhoben wird.
Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung regelmässig
Der Arbeitnehmende hat Anrecht auf eine korrekt erstellte Lohnabrechnung. Bei Fragen zu den Lohnbestandteilen und den Abzügen, muss der Arbeitgeber jederzeit in der Lage sein, diese transparent und nachvollziehbar zu erläutern.
Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung periodisch insbesondere am Jahresanfang und wenn Lohnanpassungen vereinbart worden sind. Bei Stellenwechsel empfiehlt es sich zudem abzuklären, wie die Versicherungsleistungen des neuen Arbeitgebers gestaltet sind und welche Abzüge der Arbeitnehmende zu tragen hat. Dieser Artikel hilft Ihnen hoffentlich dabei.
Fragen zu Lohnthemen: wir sind für Sie da
Lohnabzüge können komplex werden – gerade, wenn variable Lohnbestandteile dazu kommen oder sich der Lohn regelmässig verändert. Das gilt sowohl für Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende. Sollten Sie Unterstützung bei Lohnthemen, der Payroll oder rund um Ihre Steuern benötigen, sind wir für Sie da.