Verrechnungspreise (Transfer Pricing): Warum auch KMU das Thema nicht ignorieren sollten

Fabian Lüscher
Fabian Lüscher
Director
Verrechnungspreise (Transfer Pricing): Warum auch KMU das Thema nicht ignorieren sollten

Verrechnungspreise sind längst nicht mehr nur ein Thema für Grosskonzerne. Auch KMU sehen sich zunehmend mit Fragen rund um Transfer Pricing konfrontiert – sei es im internationalen Geschäft oder innerhalb der Schweiz, wo unterschiedliche kantonale Gewinnsteuersätze eine grosse Rolle spielen.

Verrechnungspreise – auch für KMU ein relevantes Thema

Verrechnungspreise (Transfer Pricing) betreffen die Preisgestaltung für Dienstleistungen, Waren oder Rechte zwischen verbundenen Unternehmen. Während multinationale Konzerne seit Jahren unter Beobachtung der Steuerbehörden stehen, geraten nun auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) vermehrt in ihr Blickfeld.

In folgenden zwei Beispielfällen sind Verrechnungspreise für KMU relevant: 

Fall 1: Verrechnungspreise bei internationaler Struktur eines KMU

Ein Schweizer KMU betreibt eine Tochtergesellschaft in Deutschland. Die Muttergesellschaft in der Schweiz erbringt insbesondere Managementleistungen, die der Tochter in Rechnung gestellt werden. Die Fragen, die sich in einem solchen Fall stellen: 

  • Ist der Preis marktüblich? 
  • Wird er korrekt dokumentiert? 

Ohne saubere Transfer-Pricing-Dokumentation können steuerliche Korrekturen in der Schweiz, wie auch in Deutschland drohen. 

Korrekturrisiko

Bei einer solchen Konstellation liegen die Korrekturrisiken wohl eher in Deutschland. Dies aus dem Grund, weil bei der deutschen Gesellschaft mit Aufwand der Gewinn geschmälert wird und Unternehmerinnen und Unternehmer versucht sein könnten, das Steuersubstrat von Deutschland in die steuergünstigere Schweiz zu verschieben. Das wissen auch die Finanzämter in Deutschland und legen daher ein besonderes Augenmerk auf die Verrechnung von Managementleistungen von Schweizer Gesellschaften an Gesellschaften in Deutschland.

Internationale Doppelbesteuerung als Folge

Im genannten Fall liegt eine internationale Doppelbesteuerung vor, wenn in Deutschland die Aufwände an die Schweizer Muttergesellschaft durch die deutsche Steuerbehörde nicht akzeptiert werden und die Schweizer Steuerbehörden sich für die Steuererhebung an das in der Jahresrechnung abgebildete Ergebnis (mit den entsprechend verbuchten Erträgen aus Managementleistungen) stützen.

Zusätzliche Risiken, wenn kein Mutter-Tochter Gesellschaftsverhältnis besteht

Mit zusätzlichen Schweizer Verrechnungssteuerrisken verbunden ist insbesondere die Situation, wenn kein direktes Beteiligungsverhältnis (nicht wie oben dargestellt Mutter-Tochtergesellschaft) vorliegt und nachträglich Gewinnrückführungen von der Schweiz nach Deutschland (mittels Faktura von der deutschen Gesellschaft an die Schweizer Gesellschaft) notwendig werden. 

Die resultierende Doppelbesteuerung bei der Gewinnsteuer und allenfalls die zusätzlichen Verrechnungssteuerfolgen aus der Gewinnrückführung lassen sich oft nur mit einem Antrag zur Beseitigung der Doppelbesteuerung an das SIF (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen) beseitigen. In diesem Fall lohnt sich die Unterstützung durch  eine Steuerexpertin oder einen Steuerexperten.

Fall 2: Verrechnungspreise innerhalb der Schweiz – kantonale Unterschiede

Ein KMU im Dienstleistungsbereich hat seinen Gesellschaftssitz in Zürich. Neu wurde noch eine Schwestergesellschaft in Zug gegründet, um näher bei den bestehenden und potenziellen Kunden zu sein (Wirtschaftsstandort Zug). Die beiden Gesellschaften werden durch den ursprünglichen Gründer (natürliche Person, Privatvermögen) gehalten. Die Gewinnsteuersätze zwischen den Kantonen unterscheiden sich deutlich. 

In der Aufbauphase des neuen Standorts in Zug (die Mitarbeiterakquise ist schwieriger als zunächst erwartet) unterstützt die Gesellschaft mit Sitz in Zürich, resp. die dort angestellten Mitarbeiter die neue Gesellschaft in Zug stark und erbringen für diese diverse Leistungen.

Steuerbehörden prüfen Leistungsbeziehung mit steuergünstigen Kantonen

Die Behörden prüfen in solchen Fällen, ob die Verrechnungspreise für die erbrachten Leistungen angemessen sind oder ob eine Gewinnverlagerung vorliegt. Insbesondere Steuerbehörden in Kantonen mit höheren Gewinnsteuersätzen (wie Zürich) haben bei Leistungsbeziehungen mit Gesellschaften in Kantonen mit tieferen Gewinnsteuersätzen (wie Zug) ein besonderes Augenmerk. 

In der erwähnten Konstellation mit dem Halten der Anteile der beiden betroffenen Gesellschaften im Privatvermögen des Gründers drohen bei gewinnsteuerlichen Korrekturen zu den Verrechnungspreisen zudem Verrechnungssteuerrisiken und Risiken bei der Einkommensteuer (auf Stufe des Gründers). 

Was KMU bezogen auf Transfer Pricing tun sollten

KMU sollten sich frühzeitig mit dem Thema Verrechnungspreis auseinandersetzen. Dazu gehören:

  • Dokumentation der Leistungsverrechnung mit allen nahestehenden Gesellschaften (Verträge, Stundenrapporte, Rechnungstellungen wie mit Drittparteien).
  • Analyse der Marktüblichkeit der Preise.
  • Einbindung von Expertinnen und Experten beim Set-up von neuen Leistungsströmen/Leistungsbeziehungen und insbesondere bei interkantonalen und grenzüberschreitenden (internationalen) Strukturen.

Wir unterstützen Sie beim Transfer Pricing

Haben oder planen Sie internationale oder interkantonale Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Gesellschaften oder weiten Sie Ihr Geschäftsbereich auf andere Jurisdiktionen aus? Die steuerlichen Auswirkungen der von der Steuerbehörde nicht als konform erachteten Verrechnungspreise können komplex sein – auch für KMU. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Analyse, Dokumentation und Optimierung zum Thema.