Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten einige Änderungen in den Schweizer Sozialversicherungen in Kraft. Im folgenden Artikel finden Sie eine Übersicht der relevanten Änderungen bei den AHV-Beiträgen 2026 und den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen in der Schweiz.
Sozialversicherungen 2026: Wichtigste Änderungen auf einen Blick
2026 treten einzelne wichtige Neuerungen bei den Schweizer Sozialversicherungen in Kraft. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Einführung der 13. AHV-Altersrente: 2026 wird zum ersten Mal eine 13. Auszahlung an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger geleistet. Diese wird mit der Dezember Auszahlung geleistet
- Rückwirkende Säule 3a-Beiträge: Ab 2026 können zum ersten Mal rückwirkende Einzahlungen für 2025 geleistet werden.
- Weitere Verbesserungen in der 1. Säule: Ab 2026 gibt es erweiterte AHV-Beitragspflichten für kurzfristig Beschäftigte in ausgewählten Branchen (u.a. Kultur und Medien)
- BVG-Leistungen werden angepasst: Hinterlassenen- und Invalidenleistungen in der beruflichen Vorsorge werden auf Teuerung angepasst (ca. +2.7 %).
1. Säule: AHV, IV, EO Beiträge Schweiz 2026
2026 wird zum ersten Mal die 13. Altersrente der AHV ausbezahlt. Dies geschieht gemeinsam mit der Auszahlung der Dezember-Altersrente. Ausserdem wird die Beitragspflicht in der Kultur- und Medienbranche ausgeweitet.
Das Referenzalter von Frauen erhöht sich weiterhin schrittweise, um sie an das Referenzalter der Männer anzugleichen. Im Jahr 2026 liegt es bei 64.5 Jahren. Die sonstigen AHV/IV/EO-Beitragssätze bleiben 2026 stabil bei 10.6 %.
| 1. Säule – AHV/IV/EO - Beiträge Unselbständigerwerbende | Gültig ab 2026 |
| Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres | |
| AHV | 8.70% |
| IV | 1.40% |
| EO | 0.50% |
| Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer | 10.60% |
| 1. Säule – AHV/IV/EO - Beiträge Selbständigerwerbende | ||
| Maximalsatz | 10.00% | |
| Maximalsatz gilt ab einem Einkommen pro Jahr von | CHF | 60'500 |
| Unterer Grenzbetrag – pro Jahr | CHF | 10'100 |
| Für Einkommen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung | ||
| Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahr |
CHF | 530 |
2. Säule: Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung
Die Hinterlassenen- und Invalidenrente der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden im Januar 2026 mit einem Anpassungssatz von 2.7 % an die Teuerung angepasst. Bei vor 2022 entstandenen Renten findet frühestens 2027 eine Anpassung statt.
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 1.25 % für 2026 bei den BVG-Altersrenten. Allgemein gibt es keine flächendeckenden strukturellen Änderungen per 2026.
| 2. Säule – Berufliche Vorsorge | ||
| Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen |
||
| Eintrittslohn pro Jahr | CHF | 22'680 |
| Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr | CHF | 3'780 |
| Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr | CHF | 90'720 |
| Koordinationsabzug pro Jahr | CHF | 26'460 |
| Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr | CHF | 64'260 |
| Gesetzlicher Mindestzinssatz | 1.25% | |
3. Säule: Änderungen bei der privaten / gebundenen Vorsorge
Ab 2026 können erstmals verpasste Einzahlungen in die Säule 3a für das Jahr 2025 rückwirkend geleistet werden. Die Bedingung ist, dass der Betrag für das aktuelle Jahr vollständig einbezahlt sein muss. Mehr dazu lesen Sie auch im Artikel «Nachzahlung Säule 3a und höhere Besteuerung der Vorsorgegelder».
Der Maximalbetrag für Säule 3a beträgt wie im Vorjahr CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Anbindung an eine Pensionskasse und für Selbständige ohne Pensionskasse CHF 36'288 (maximal 20% vom Netto-Erwerbseinkommen).
| 3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig) | ||
| Erwerbstätige mit 2. Säule | CHF | 7'258 |
| Selbstständig Erwerbstätige ohne 2. Säule (max. 20% vom Erwerbseinkommen) | CHF | 36'288 |
AHV, IV, EO, ALV und BVG – Sozialversicherungsbeiträge 2026 auf einen Blick
Wir haben die wichtigsten Zahlen zu den Sozialversicherungsbeiträgen und -leistungen 2026 in einem übersichtlichen Factsheet zusammengestellt.
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