Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2026

Ursula Heri
Ursula Heri
Director
Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten einige Änderungen in den Schweizer Sozialversicherungen in Kraft. Im folgenden Artikel finden Sie eine Übersicht der relevanten Änderungen bei den AHV-Beiträgen 2026 und den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen in der Schweiz.

Sozialversicherungen 2026: Wichtigste Änderungen auf einen Blick

2026 treten einzelne wichtige Neuerungen bei den Schweizer Sozialversicherungen in Kraft. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

  1. Einführung der 13. AHV-Altersrente: 2026 wird zum ersten Mal eine 13. Auszahlung an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger geleistet. Diese wird mit der Dezember Auszahlung geleistet
  2. Rückwirkende Säule 3a-Beiträge: Ab 2026 können zum ersten Mal rückwirkende Einzahlungen für 2025 geleistet werden.
  3. Weitere Verbesserungen in der 1. Säule: Ab 2026 gibt es erweiterte AHV-Beitragspflichten für kurzfristig Beschäftigte in ausgewählten Branchen (u.a. Kultur und Medien)
  4. BVG-Leistungen werden angepasst: Hinterlassenen- und Invalidenleistungen in der beruflichen Vorsorge werden auf Teuerung angepasst (ca. +2.7 %).
     

1. Säule: AHV, IV, EO Beiträge Schweiz 2026

2026 wird zum ersten Mal die 13. Altersrente der AHV ausbezahlt. Dies geschieht gemeinsam mit der Auszahlung der Dezember-Altersrente. Ausserdem wird die Beitragspflicht in der Kultur- und Medienbranche ausgeweitet.

Das Referenzalter von Frauen erhöht sich weiterhin schrittweise, um sie an das Referenzalter der Männer anzugleichen. Im Jahr 2026 liegt es bei 64.5 Jahren. Die sonstigen AHV/IV/EO-Beitragssätze bleiben 2026 stabil bei 10.6 %.

1. Säule – AHV/IV/EO - Beiträge Unselbständigerwerbende Gültig ab 2026
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
AHV 8.70%
IV 1.40%
EO 0.50%
Total  vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.60%

 

1. Säule – AHV/IV/EO - Beiträge Selbständigerwerbende
Maximalsatz   10.00%
Maximalsatz gilt ab einem Einkommen pro Jahr von CHF 60'500
Unterer Grenzbetrag – pro Jahr CHF 10'100
Für Einkommen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung
Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahr
CHF 530

 

2. Säule: Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung

Die Hinterlassenen- und Invalidenrente der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden im Januar 2026 mit einem Anpassungssatz von 2.7 % an die Teuerung angepasst. Bei vor 2022 entstandenen Renten findet frühestens 2027 eine Anpassung statt.

Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 1.25 % für 2026 bei den BVG-Altersrenten. Allgemein gibt es keine flächendeckenden strukturellen Änderungen per 2026.

2. Säule – Berufliche Vorsorge
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität
Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen
Eintrittslohn pro Jahr CHF 22'680
Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 3'780
Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr CHF 90'720
Koordinationsabzug pro Jahr CHF 26'460
Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 64'260
Gesetzlicher Mindestzinssatz   1.25%

 

3. Säule: Änderungen bei der privaten / gebundenen Vorsorge

Ab 2026 können erstmals verpasste Einzahlungen in die Säule 3a für das Jahr 2025 rückwirkend geleistet werden. Die Bedingung ist, dass der Betrag für das aktuelle Jahr vollständig einbezahlt sein muss. Mehr dazu lesen Sie auch im Artikel «Nachzahlung Säule 3a und höhere Besteuerung der Vorsorgegelder».

Der Maximalbetrag für Säule 3a beträgt wie im Vorjahr CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Anbindung an eine Pensionskasse und für Selbständige ohne Pensionskasse CHF 36'288 (maximal 20% vom Netto-Erwerbseinkommen).

3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)
Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 7'258
Selbstständig Erwerbstätige ohne 2. Säule (max. 20% vom Erwerbseinkommen) CHF 36'288

 

AHV, IV, EO, ALV und BVG – Sozialversicherungsbeiträge 2026 auf einen Blick

Wir haben die wichtigsten Zahlen zu den Sozialversicherungsbeiträgen und -leistungen 2026 in einem übersichtlichen Factsheet zusammengestellt.

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