Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen in der Schweiz

Ute Fischer
Ute Fischer
Senior Manager
Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen in der Schweiz

Gehören Sie auch zu den 30’000 neuen MWST-Pflichtigen?

Ab 1.1.2018 werden die Spielregeln zur MWST-Pflicht verschärft. Die Neuregelung hat vor allem für Ausländische Unternehmer gravierende Auswirkungen.

Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen

Die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes zum 1.1.2018 führt zu einer massgeblichen Senkung der Eintrittsschwelle für die Registrierungspflicht von ausländischen Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen nicht mehr nur der in der Schweiz erzielte Umsatz massgebend, sondern neu der weltweite Gesamtumsatz. Dies bedeutet für ausländische Unternehmen, dass bei Überschreiten eines weltweiten Umsatzes von CHF 100‘000 (ca. EUR 85'0000) die MWST-Pflicht ab CHF 1 Umsatz in der Schweiz entsteht.

Wird mein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

Soweit ihr Unternehmen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als CHF 100‘000 erzielt und Leistungsbeziehungen in die Schweiz bestehen oder geplant sind, sollten Sie eine obligatorische Steuerpflicht prüfen.

Nicht alle Leistungsbeziehungen in die Schweiz führen zu einer Steuerpflicht. Betroffen ist ihr Unternehmen, wenn es insbesondere folgende Leistungen (nicht abschliessend) erbringt:

  • Sie erbringen elektronische Dienstleistungen im B2C (z.B. mittels App oder mittels eines Internetportals)
  • Sie führen werkvertragliche Leistungen, Montagearbeiten oder ähnliche Leistungen in der Schweiz aus
  • Sie betreiben in der Schweiz ein Lager, Konsignationslager oder einen „Call-off-stock“
  • Sie sind physisch in der Schweiz tätig

Ab 1.1.2019 werden auch ausländische Unternehmen mit Kleinsendungen an Abnehmer in der Schweiz mit einem Warenwert von weniger als CHF 65 und einem Umsatz über CHF 100‘000 in der Schweiz pro Jahr aufgrund solcher Kleinsendungen, bei denen die Einfuhrsteuer nicht erhoben wird, steuerpflichtig.

Was ist zu tun?

Wenn ihr Unternehmen die obligatorische Steuerpflicht auslöst ist schnelles Handeln gefragt. Sie sind verpflichtet sich innert 30 Tagen ab Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anzumelden.

Zusätzlich ist ihr Unternehmen verpflichtet einen in der Schweiz ansässigen Treuhänder/Steuerberater (Steuervertreter MWST/Fiskalvertreter) zu benennen.

Was bietet die KENDRIS?

KENDRIS bietet Ihrem Unternehmen ein modular gestaltetes Angebot. Vom Basispaket mit einem jährlichen Fixpreis bis zu einer umfassenden ganzheitlichen Beratung bieten wir die passende Lösung. Sie entscheiden, was ihr Unternehmen braucht, welche Leistungen sie selbst erbringen können und wo Sie Unterstützung benötigen.

Durch die für Ihr Unternehmen massgeschneiderte Lösung können die Kosten niedrig gehalten und nur bei Bedarf zusätzliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Unsere modular aufgebaute Dienstleistungspalette umfasst:

 

Dienstleistung:  Fiskalvertretung

 

„Darf es ein bisschen mehr sein“?

Vielleicht stehen Sie erst am Beginn der geschäftlichen Beziehungen in der Schweiz oder Ihr Unternehmen entwickelt sich besser als erwartet.

Wir können Ihnen mit unseren Experten und unserem nationalen sowie internationalen Netzwerk helfen, ihr Unternehmen nicht nur in mehrwertsteuerlichen Belangen zu positionieren. Neben der Mehrwertsteuer-, Zoll-, Rechts  - und Steuerberatungsleistungen  unterstützen wir Sie im  Finanz- und Rechnungswesen  ( Buchhaltung ) oder bei sozialversicherungsrechtlichen Abklärungen. Auch bei der Buchführung bieten wir einen modularen Aufbau unserer Dienstleistungen. Die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz, eine Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder der Vertriebskanäle – wir stehen Ihnen als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite.