Rückstellung aufgrund des Coronavirus im Jahresabschluss 2019 nicht akzeptiert

Fabian Lüscher
Fabian Lüscher
Director
Rückstellung aufgrund des Coronavirus im Jahresabschluss 2019 nicht akzeptiert

Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind im Jahresabschluss 2019 Rückstellungen für das dauernde Gedeihen des Unternehmens handelsrechtlich möglich und teilweise sogar notwendig. Steuerlich kann mit der Akzeptanz solcher Rückstellungen bislang allerdings nicht gerechnet werden.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind im Jahresabschluss 2019 Rückstellungen für das dauernde Gedeihen des Unternehmens handelsrechtlich möglich und teilweise sogar notwendig. Steuerlich kann mit der Akzeptanz solcher Rückstellungen bislang allerdings nicht gerechnet werden.

Bisherige Veranlagungspraxis – Rückstellungen abgelehnt

Gemäss bisheriger Veranlagungspraxis der kantonalen Steuerbehörden werden Rückstellungen für das dauernde Gedeihen des Unternehmens in der Regel nicht berücksichtigt. Sie stellen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Solche handelsrechtlich zulässigen Rückstellungen werden nach bisheriger Praxis steuerlich nicht akzeptiert und entsprechend aufgerechnet. Diese Praxis widerspiegelt sich auch in der per 5. Februar 2020  aktualisierten Analyse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zum «neuen» Rechnungslegungsrecht .

Jahr 2020 neue Ausgangslage, unveränderte Praxis?

Bereits in diesen Tagen hat der Kanton Schwyz kommuniziert, dass er solche Rückstellungen im Zusammenhang mit COVID-19 grundsätzlich steuerlich nicht akzeptieren will: « Coronavirus (COVID-19): Keine Sonderrückstellungen im Geschäftsabschluss 2019 » lautet das Stichwort der Aktualisierung vom 2.4.2020.

Ähnliches Szenario bereits nach Diskussion im Jahr 2015

Die Diskussion zur steuerlichen Akzeptanz von handelsrechtlich zulässigen Rückstellungen lief bereits im Jahr der Aufhebung des Euro-Mindestkurses (Januar 2015) heiss. Damals wollten viele Unternehmen in ihrem Abschluss 2014 entsprechende Rückstellungen machen. Die steuerliche Berücksichtigung solcher Rückstellungen wurde damals von den Steuerbehörden klar abgelehnt.

Druck Seitens Wirtschaft nimmt zu

Am 16. März erklärt der Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung die ausserordentliche Lage. Der Shutdown führt bei vielen Unternehmen zu Existenzängsten. Der Druck auf Soforthilfe Seitens der Wirtschaft nimmt zu. Pragmatisch schnürt der Bundesrat Hilfspakete. Es ist demnach nicht auszuschliessen, dass sich auch die steuerliche Praxis bewegen wird. Eine politische Intervention könnte dazu führen und wäre wünschenswert.

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