Rückstellung aufgrund des Coronavirus im Jahresabschluss 2019 – Der Kanton Aargau passt die Steuerpraxis an

Fabian Lüscher
Fabian Lüscher
Director
Rückstellung aufgrund des Coronavirus im Jahresabschluss 2019 – Der Kanton Aargau passt die Steuerpraxis an

Der Kanton Aargau will gemäss Sonderverordnung Rückstellungen aufgrund des Coronavirus im Jahresabschluss 2019 steuerlich zu lassen. Was bisher in der Steuerpraxis nicht möglich schien, wird nun vom Kanton Aargau verordnet.

Der Kanton Aargau will gemäss Sonderverordnung Rückstellungen aufgrund des Coronavirus im Jahresabschluss 2019 steuerlich zu lassen. Was bisher in der Steuerpraxis nicht möglich schien, wird nun vom Kanton Aargau verordnet.

Beschlossene Sonderverordnung vom Regierungsrat des Kantons Aargau

Der §9, Ziff. 6 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) regelt folgendes:

Ist ein Unternehmen infolge der Corona-Pandemie durch eine behördlich angeordnete Betriebsschliessung betroffen oder erleidet es nachweislich einen massiven Umsatzeinbruch, kann im Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung gebildet werden. Das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) erlässt eine Weisung, welche die Voraussetzungen für die Rückstellung festhält.

Druck auf andere Kantone nimmt zu

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des Regierungsratsentscheids im Kanton Aargau noch andere Kantone ihre Praxis überdenken und womöglich anpassen werden. Bislang halten sich andere Kantone in dieser Frage, mit Ausnahme des Kantons Schwyz (siehe Blogpost  https://www.kendris.com/de/blog/ruckstellung-aufgrund-des-coronavirus-im... ), noch bedeckt.

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