Aktuelle Stellungnahme 41/2020 der Brasilianischen Steuerbehörde RFB

César Grande García
César Grande García
Director
Aktuelle Stellungnahme 41/2020 der Brasilianischen Steuerbehörde RFB

Die brasilianische Steuerbehörde RFB nahm kürzlich Stellung zur steuerlichen Behandlung von Ausschüttungen aus einem Trust an in Brasilien ansässige Begünstigte (Receita Federal, Coordenação-Geral de Tributação, Solução de Consulta N. 41 - Cosit, 31. März 2020).

Die brasilianische Steuerbehörde RFB nahm kürzlich Stellung zur steuerlichen Behandlung von Ausschüttungen aus einem Trust an in Brasilien ansässige Begünstigte (Receita Federal, Coordenação-Geral de Tributação, Solução de Consulta N. 41 - Cosit, 31. März 2020).

 

Kürzlich, am 31. März 2020, hat die brasilianische Steuerbehörde RFB ein sogenanntes Private Ruling veröffentlicht, welches die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen ausländischer Trusts an in Brasilien ansässige Begünstigte regelt. Der Beschluss ist im Falle einer Erbfolge in Brasilien von Bedeutung, da es die Besteuerung dieser Ausschüttungen analysiert. Sie ist für die brasilianischen Steuerbehörden bindend.

 

Zusammenfassend, eine in Brasilien ansässige Begünstigte eines Trusts mit Sitz auf den Bahamas wandte sich an die brasilianische Steuerbehörde und bat um Einschätzung bezüglich der steuerlichen Behandlung der Ausschüttungen, die sie bisher vom Trust erhalten hatte, dies in ihrer Eigenschaft als Begünstigte aber auch als Erbin. Der Trust war vor Jahren von ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann errichtet worden. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Ausschüttungen in Brasilien der individuellen Einkommenssteuer ("Imposto sobre a Renda") oder der Erbschaftssteuer ("Imposto sobre Transmissâo Causa Mortis e Doaçâo de Quaisquer Bens ou Direitos") unterliegen sollten.

 

Die brasilianische Steuerbehörde stellte Folgendes fest:

  • Die Erbschaftssteuer wird von den brasilianischen Bundesstaaten erhoben, weshalb die brasilianische Steuerbehörde erklärte, nicht entscheidungsbefugt zu sein, ob in diesem Fall eine Erbschaftssteuer fällig ist oder nicht.
     
  • ​Die brasilianische Steuerbehörde übernahm das Konzept von Artikel 2 des Haager Trust-Übereinkommens, obwohl Brasilien dem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Sie übernahm das Konzept, dass der Trust ein inter vivos (unter Lebenden) oder für den Todesfall geschaffenes Rechtsverhältnis ist, bei dem der Begründer sein Vermögen unter die Kontrolle eines Treuhänders zugunsten eines bestimmten Begünstigten oder Zwecks stellt. In diesem Zusammenhang klärte die brasilianische Steuerbehörde die Begriffe "Settlor", "Trustee", "Beneficiary" und "Trust Deed".
     
  • Die von der Begünstigten beschriebene Konstellation entspricht den Regeln des Art. 8, Gesetz 7.713/88, so dass die Ausschüttungen des Trusts als ein steuerpflichtiges Ereignis zu charakterisieren sind, das einer monatlichen Zahlung (sog. "carnê-leão") unter dem normalen Einkommenssteuersatz für natürliche Personen (bis zu 27.5 %) unterliegt.


Fazit

Der Beschluss hat eine besondere Bedeutung, da er sich mit der steuerlichen Behandlung von Ausschüttungen von im Ausland ansässigen Trusts befasst, und dies trotz der Tatsache, dass Trusts nach brasilianischem Recht nicht formell anerkannt sind. Leider versäumte es der Beschluss jedoch, die mögliche Einkommenssteuerbefreiung auf die als Erbschaft erhaltenen Beträge, d.h. auf die ursprünglich in den Trust eingebrachten Vermögenswerte, einzugehen. Der Beschluss unterscheidet nicht zwischen Ausschüttungen, die aus dem Kapital des Trusts oder seinen Gewinnen oder Einkünften herrühren. Die Behandlung dieser Fragen hätte dem Beschluss wesentlich mehr Bedeutung verliehen.

 

Im Schreiben der Receita Federal erfahren Sie mehr:  Coordenação-Geral de Tributação  (Portugiesisch).

 

Für weitere Fragen oder falls Sie mehr darüber erfahren möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.