Trust aus Schweizer Perspektive
Wenn bei der Gründung eines liechtensteinischen Trusts die Vorschriften über dessen Gründung genau befolgt wurden, ist dieser in der Schweiz zivilrechtlich grundsätzlich anzuerkennen.
Wenn bei der Gründung eines liechtensteinischen Trusts die Vorschriften über dessen Gründung genau befolgt wurden, ist dieser in der Schweiz zivilrechtlich grundsätzlich anzuerkennen.