MWST-Satzerhöhung 1. Januar 2022?
Wissen Sie schon, welcher MWST-Steuersatz nächstes Jahr gilt? 7.7 %, 8 % oder 8.1 % MWST ab 1. Januar 2022?
Update 09.06.2021: MWST-Satzerhöhung 1. Januar 2022?
Der Ausgang bezüglich des Zeitpunkts und des MWST-Steuersatzes ist nach wie vor ungewiss.
Der Nationalrat hat die AHV-Reform am 9. Juni 2021 gutgeheissen. Es müssen jedoch noch diverse Punkte bereinigt werden. Unter anderem hat der Nationalrat eine Erhöhung des MWST-Normalsatzes um 0.4 % beschlossen (andere MWST-Steuersätze um 0.1 %). Der Ständerat hingegen ist für eine Erhöhung um 0.3 % des MWST-Normalsatzes. Der Bundesrat hatte eine Erhöhung von 0.7 % vorgesehen.
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Schweizer Gewerkschaftsbund, welcher die Erhöhung des Rentenalters für Frauen bekämpft, das Referendum ergreifen wird.
Informieren Sie sich weiter über die Grundlagen der MWST-Satzerhöhung im untenstehenden Beitrag vom 03.06.2021.
Fakt ist: Im Rennen sind die MWST-Steuersätze 7.7 %, 8 % und 8.1 %. Die Frage des Inkrafttretens ist weiter offen, da eine Volksabstimmung zu weiteren Verzögerungen führen wird.
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03.06.2021: Der Nationalrat berät am 9. Juni 2021 über eine mögliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes
Erinnern Sie sich? Es ist doch noch gar nicht so lange her…
In der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurde die Doppelvorlage (Altersvorsorge 2020 und Erhöhung der Mehrwertsteuer) mit einem "Nein" des Stimmvolkes abgelehnt.
Die Folge war sogar eine Mehrwertsteuersenkung auf 7.7 % (lesen Sie hierzu mehr unter "Mehrwertsteuersatz ab 2018 neu 7.7 %" ). Der Rentenzuschlag gefolgt von der Änderung des Rentenalters der Frauen waren mitunter ausschlaggebend für das negative Resultat.
Knapp 4 Jahre später nennt man das Kind "Stabilisierung der AHV". Ziel dieser Vorlage ist, den Mehrwertsteuersatz gestaffelt anzuheben, erst um 0.3 % und eventuell nochmals um 0.4 %, vielleicht aber auch auf einen Schlag um 0.7 %. Gekoppelt ist die Mehrwertsteuersatzerhöhung unter anderem an das Renteneintrittsalter von 65 Jahren für Frauen. Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor?
Was Sie wissen müssen:
- Eine Mehrwertsteuersatzerhöhung auf den 1. Januar 2022 ist derzeit noch nicht beschlossen.
- Die aktuelle Vorlage "Stabilisierung der AHV" sieht eine gestaffelte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes vor. Die Steuersatzerhöhung ist dabei an verschiedene Faktoren gekoppelt (Renteneintrittsalter Frauen, finanzielle Lage des AHV-Ausgleichsfonds).
- Die Vorlage wurde am 15. März 2021 vom Ständerat behandelt und gutgeheissen.
- Die Vorlage wird voraussichtlich am 9. Juni 2021 im Nationalrat behandelt.
- Ob der Nationalrat die Vorlage gutheissen wird, ist noch nicht absehbar.
Für den Zeitplan einer Satzerhöhung ist zu berücksichtigen, dass erneut das Referendum ergriffen werden könnte, was zu Verzögerungen führen würde.
Fakt ist: Es ist höchstwahrscheinlich, dass ein finaler Entscheid, wenn überhaupt 2021, erst gegen Ende des Jahres fallen wird.
Soweit eine Mehrwertsteuersatzerhöhung auf den 1. Januar 2022 umgesetzt wird, bleibt den Unternehmen, einmal mehr, nur eine kurze Frist zur Umsetzung und Anpassung ihrer Systeme.