Aktuelle Praxis zur Willensvollstreckung (2021–2022)
Jahresbericht 2021/2022.
Im Jahresbericht 2021/2022 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Das Delegationsverbot ist historisch wenig fundiert; (2) Honorar des vermeintlichen Willensvollstreckers; (3) Form von Weisungen an den Willensvollstrecker; (4) Willensvollstrecker und digitaler Nachlass; (5) Kantonsgericht Glarus als (neue) und Basler Aufsichtsbehörde über das Erbschaftsamt als (alte) Aufsichtsbehörde über den Willensvollstrecker; (6) Superprovisorische Massnahmen der Aufsichtsbehörden.
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