Mehrwertsteuersatz – Welche Änderungen sind absehbar?

Ute Fischer
Ute Fischer
Senior Manager
Mehrwertsteuersatz – Welche Änderungen sind absehbar?

In den nächsten Jahren wird sich der MWST-Satz verändern. Nicht nur Hotellerie- und Beherbergungsbetriebe sollten die Entwicklung im Auge behalten, auch alle anderen Unternehmen sollten sich auf den Steuersatzwechsel gefasst machen. Wir gehen ab 2028 von einem Mehrwertsteuersatz von 9% (Stand Juni 2026) aus.
 

Finanzierung 13. AHV-Rente

In den letzten Monaten hat sich bereits abgezeichnet, dass die 13. AHV-Rente mittels Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes finanziert werden soll. Ursprünglich war eine Erhöhung um 0.7% geplant, welche aber durch den Nationalrat abgelehnt wurde. Die Erhöhung beträgt nach dem Willen des Parlaments 0.4% und ist unbefristet.

Finanzierung zusätzlicher Rüstungsausgaben

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament zu unterbreiten, dass die Mehrwertsteuer zusätzlich erhöht wird. Ursprünglich waren 0.8% für 10 Jahre geplant, neu wurde die Erhöhung auf 0.5% abgesenkt, um eine zu starke Belastung von Bevölkerung und Wirtschaft zu verhindern. Jedoch soll diese nun auf 12 Jahre befristet werden. 

Zukunft des Sondersatzes für Beherbergungen ungewiss

Auf Basis der Erhöhung für Rüstung soll auch der Sondersatz für Beherbergungen um 0.3% angehoben werden. Jedoch sind derzeit ebenfalls Bestrebungen im Gange den Sondersatz nicht weiter zu verlängern, da die Tourismusbranche keine Sonderbehandlung mehr erfahren soll. Dies hätte zur Folge, dass Beherbergungsleistungen ab 2028 ebenfalls dem regulären Steuersatz unterliegen werden. 

Umsetzung ab 2028

Unabhängig was das Parlament hinsichtlich des Mehrwertsteuersatzes entscheidet, ist eine Volksabstimmung für die Erhöhungen notwendig, da die MWST in der Bundesverfassung geregelt ist. Voraussichtlich wird der Entscheid im November 2026 mittels Referendum gefällt. Die Einführung des neuen Mehrwertsteuersatzes wird wahrscheinlich auf 2028 für alle geplanten Änderungen erfolgen. Von einer stufenweisen Umsetzung ab 2027 ist nicht auszugehen. 

Gibt es ab 2036 noch eine Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist auf Basis Art. 196 Ziff. 14 Abs. 1 der Bundesverfassung bis 31. Dezember 2035 befristet. Wer weiss, ob dem Gesetzgeber, analog der Abschaffung der Industriezölle, nicht noch eine ganz andere Lösung einfällt. Immerhin sind noch 9 Jahre Zeit. 

Ein Mehrwertwertsteuersatzwechsel bringt immer Abgrenzungsprobleme und notwendige Anpassungen in ERP-Systemen mit sich. Auch wenn 2028 noch in weiter Ferne erscheint, bleibt Unternehmen nach dem Vorliegen der Volksabstimmung nur ein Jahr Zeit, die Vorkehrungen zu treffen. Zusätzlich sind viele Verträge erfahrungsgemäss nicht auf Steuersatzwechsel ausgelegt. Hier sollte dringend eine Überprüfung durch eine erfahrene Fachperson erfolgen.