AEoI-Abkommen: Die Schweiz und die Türkei können im Jahr 2021 im Rahmen des AEoI Informationen austauschen

Anna Szkudlarek
Anna Szkudlarek
Partner
AEoI-Abkommen: Die Schweiz und die Türkei können im Jahr 2021 im Rahmen des AEoI Informationen austauschen

Türkische Steuerinländer, die Vermögenswerte in der Schweiz halten, sind von Schweizer Finanzinstituten im Rahmen der AEoI meldepflichtig.

AEoI-Abkommen

Im Rahmen des  automatischen Informationsaustauschs der OECD (AEoI)  wird ein  Finanzinstitut  (Bank oder im Wesentlichen jedes andere mit Finanzanlagen handelnde Institut) in Land A, das einen in Land B ansässigen Anleger hat (A und B haben sich auf einen Informationsaustausch im Rahmen der AEoI geeinigt), jährlich Informationen über den Anleger an Land B senden, in denen die Identifizierungsinformationen und Vermögenswerte des Anlegers offengelegt werden. Derzeit gibt es über 150 Länder, die sich zu einem solchen Informationsaustausch verpflichtet haben. Diese werden als teilnehmende Jurisdiktionen bezeichnet und umfassen die Schweiz und die Türkei.

Jede Jurisdiktion muss jedoch   mit ihren Partnerstaaten abschließen, um Informationen austauschen und die Liste der teilnehmenden Jurisdiktionen öffentlich zugänglich machen zu können.

Die Schweizer Liste der teilnehmenden Jurisdiktionen beläuft sich derzeit auf mehr als 75 AEoI-Partnerstaaten, und kürzlich hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, dieses Netzwerk durch die Einleitung einer Konsultation zur Einführung des automatischen Austauschs von Finanzkontoinformationen (AEoI) mit 18 weiteren Staaten und Territorien, einschließlich der Türkei, zu erweitern.

Es ist vorgesehen, dass die Schweiz der Türkei gemäß dem AEoI-Abkommen erstmals im Jahr 2021 Bericht erstattet. Die meldepflichtigen Informationen werden den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 abdecken.

Auswirkungen auf in der Türkei ansässige Personen, die Vermögenswerte in der Schweiz halten

Effektiv bedeutet dies, dass jeder türkische Steuerinländer, der Vermögenswerte in der Schweiz hält, bis Ende Juni 2021 für das Jahr 2020 von Schweizer Finanzinstituten über die Schweizer Steuerverwaltung an die Türkei unter AEoI meldepflichtig sein wird.

KENDRIS verwaltet Strukturen, die für türkische Einwohner eingerichtet wurden. Eines unserer Hauptziele ist es, sicherzustellen, dass jede zukünftige Offenlegung im Rahmen der AEOI kontrolliert und präzise durchgeführt wird und unsere Kunden in jeder Phase des Meldeprozesses auf dem neuesten Stand sind.
Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kunden und haben daher eine interne AEoI-Plattform entwickelt, die den globalen Vorschriften entspricht. Um die Compliance-Kosten für unsere Kunden zu reduzieren, haben wir unsere Risikomanagement-, Buchhaltungs-, Due-Diligence- und Berichterstattungssysteme integriert.

Unser engagiertes Türkei-Team schafft mit intelligenten Strukturierungs- und Beratungslösungen Erfolg für türkische Privat- und Firmenkunden sowie Family Offices - heute und in Zukunft.

Unser Marktteam Türkei

AEOI Adrian Escher               AEOI Dominik Riepl            Olivier Weber

Adrian Escher                                  Dominik Riepl                            Olivier Weber