AARGAU: COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuern 2020 und 2021
Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergeben sich diverse steuerrechtliche Fragen. Der Kanton Aargau hat die COVID-19 Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuern der Steuerperioden 2020 und 2021 in einem überarbeiteten Informationsschreiben publiziert.
Der Kanton Aargau hat per 28. Januar 2021 das seit dem 8. Dezember 2020 bestehende Informationsblatt aktualisiert : Darin werden diverse einkommenssteuerliche Folgen der COVID-19 Pandemie adressiert:
Unselbständig Erwerbende
- Deklaration Entschädigung für Kurzarbeit und Erwerbsausfall
- Abzugsfähige Berufskosten allgemein und bei Homeoffice
- Steuerbare Entschädigungen des Arbeitgebers für die Nutzung der privaten Infrastruktur im Homeoffice
- Steuerliche Behandlung von Pauschalspesen
Selbständig Erwerbende
- Umgang mit Erwerbsausfallsentschädigung
- COVID-Kredite (allfällige Zinsen sind abzugsfähig / Forderungsverzichte stellen steuerbaren Ertrag dar)
Das Informationsblatt mit allgemeinen Grundsätzen lässt einigen Interpertationsspielraum offen und die Umsetzung in der Praxis bleibt abzuwarten. Die Rahmenbedingungen werden kantonal unterschiedlich ausfallen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich , Ihre steuerrechtlichen Herausforderungen zu meistern.